Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Verbandsmitglieder werden derzeit durch folgende Personen vertreten:

Stadt Oldenburg: 

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und Ratsfrau Germaid Eilers-Dörfler

Stadt Wilhelmshaven: 

1. Stadtrat Armin Schönfelder und Ratsherr Ulf Berner 

Stadt Emden: 

Oberbürgermeister Tim Kruithoff und Ratsherr Albert Ohling

Landkreis Ammerland: 

Landrätin Karin Harms und Kreistagsabgeordneter Jochen Osmers

Landkreis Aurich: 

Landrat Olaf Meinen und Kreistagsabgeordneter Roelf Odens

Landkreis Cloppenburg: 

Landrat Johann Wimberg und Kreistagsabgeordneter Gregor Middendorf.

Landkreis Friesland: 

Kreisrat Bernd Niebuhr und Kreistagsabgeordneter Uwe Osterloh

Landkreis Leer: 

Landrat Matthias Groote und Kreistagsabgeordneter Ernst-Ingo Lind

Landkreis Oldenburg: 

Kreisverwaltungsoberrätin Nicole Oberstedt und Kreistagsabgeordneter Arne Wachtendorf

Landkreis Vechta: 

Landrat Tobias Gerdesmeyer und Kreistagsabgeordneter Hubert Pille

Landkreis Wittmund: 

Landrat Holger Heymann und Kreistagsabgeordneter Detlef Grüßing

Landkreis Wesermarsch: 

Landrat Stephan Siefken und Kreistagsabgeordneter Gustav Hellmers

Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, sie ist insbesondere zuständig für:

a) den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zu über- und  außerplanmäßigen Ausgaben und die Festsetzung der Umlagen,

b) die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin/des Verbandsgeschäftsführers,

c) den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen,

d) eine Änderung und Auflösung des Verbandes,

e) Regelungen nach § 3 Abs. 1 und etwaige Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 TierNebG,

f) die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesellschafters in der vom Zweckverband gegründeten TKB Beteiligungs-GmbH,

g) den Erlass von Richtlinien für die Geschäftsführung,

h) den Beitritt neuer Verbandsmitglieder und die Festlegung der Aufnahmebedingungen,

i) die Kündigung und den Ausschluss von Verbandsmitgliedern.