Verbandsgeschäftsführung
Die Verbandsgeschäftsführung nimmt an Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses beratend teil. Sie vertritt den Zweckverband nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
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Der Verbandsgeschäftsführer hat insbesondere die Aufgaben:
a) die Beschlüsse des Verbandsausschusses vorzubereiten,
b) die Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses auszuführen,
c) die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen.