Oldenburgisch-Ostfriesischer
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Frank Diekhoff, dem langjährigen Geschäftsführer des OOZV, der seiner schweren Krankheit erlegen ist.

Frank Diekhoff hat über 19 Jahre hinweg mit Herz und Verstand als engagierter Geschäftsführer den OOZV begleitet. Mit seinem Tod hinterlässt Frank Diekhoff eine schmerzliche Lücke. Wir sind zutiefst erschüttert und trauern gemeinsam mit seiner Familie um einen außergewöhnlichen Menschen. Wir danken ihn für die vielen Jahre seines außergewöhnlichen Engagements. Seine Hingabe und sein Einsatz werden in unseren Herzen weiterleben.

Hier finden Sie Informationen zum Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV).

Aufgabe des OOZV ist die seuchenhygienische Beseitigung von entsorgungspflichtigen tierischen Nebenprodukten (ganze Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigungspflicht wurde dafür der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe übertragen. Diese führt die Abholung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte durch.

Besitzer toter Tiere haben diese unverzüglich bei der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zu melden und die Abholung der Tierkörper zu veranlassen Ausnahmen sind lediglich für folgende Tierarten zulässig: 

Wildtier

Heimtier

es sei denn, der zuständige Amtstierarzt ordnet es an 

es sei denn, es handelt sich um herrenlose Tiere

Tote Heimtiere dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, wenn das Grundstück nicht im Wassereinzugsgebiet liegt und der Tierkörper von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt wird.

Bei toten Fundtieren auf dem eigenen Grundstück hat der Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Fundtier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Straßenbaulastträger oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Bei Fragen zur Beseitigung oder Anmeldung einer Tierkörperabholung wenden Sie sich bitte direkt an die

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH 

Allgemeines

Telefon: 0 44 97 – 92 66 0

E-Mail: info@ofk-kampe.de

 

Tierkörperanmeldung

Telefon: 0 44 97 – 444

E-Mail: tk.annahme@ofk-kampe.de

Weitere Informationen zum OOZV finden Sie über die Navigation dieser Website.

Zweckverband OOZV

Nadorster Str. 155
26123 Oldenburg

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (Beseitigungsbetrieb)