Oldenburgisch-Ostfriesischer
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Hier finden Sie Informationen zum Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV).
Aufgabe des OOZV ist die seuchenhygienische Beseitigung von entsorgungspflichtigen tierischen Nebenprodukten (ganze Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigungspflicht wurde dafür der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe übertragen. Diese führt die Abholung und Verarbeitung der tierischen Nebenprodukte durch.
Besitzer entsorgungspflichtiger tierischer Nebenprodukte (TNP) haben diese unverzüglich beim zuständigen Verarbeitungsbetrieb zu melden und die Abholung der TNP zu veranlassen. Ausnahmen sind lediglich für folgende Tierarten zulässig:
Wildtier
Heimtier
es sei denn, der zuständige Amtstierarzt ordnet es an
es sei denn, es handelt sich um herrenlose Tiere
Tote Heimtiere dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, wenn das Grundstück nicht im Wassereinzugsgebiet liegt und der Tierkörper von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt wird.
Bei toten Fundtieren auf dem eigenen Grundstück hat der Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Fundtier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Straßenbaulastträger oder die örtliche Ordnungsbehörde.
Bei Fragen zur Beseitigung oder Anmeldung einer Tierkörperabholung wenden Sie sich bitte direkt an die
Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Allgemeines
Telefon: 0 44 97 – 92 66 0
E-Mail: info@ofk-kampe.de
Tierkörperanmeldung
Telefon: 0 44 97 – 444
E-Mail: tk.annahme@ofk-kampe.de
Weitere Informationen zum OOZV finden Sie über die Navigation dieser Website.