Oldenburgisch-Ostfriesischer
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung

Hier finden Sie Informationen zum Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV).

Aufgabe des OOZV ist die seuchenhygienische Beseitigung von entsorgungspflichtigen tierischen Nebenprodukten (ganze Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigungspflicht wurde dafür der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe übertragen. Diese führt die Abholung und Verarbeitung der tierischen Nebenprodukte durch.

Besitzer entsorgungspflichtiger tierischer Nebenprodukte (TNP) haben diese unverzüglich beim zuständigen Verarbeitungsbetrieb zu melden und die Abholung der TNP zu veranlassen. Ausnahmen sind lediglich für folgende Tierarten zulässig: 

Wildtier

Heimtier

es sei denn, der zuständige Amtstierarzt ordnet es an 

es sei denn, es handelt sich um herrenlose Tiere

Tote Heimtiere dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, wenn das Grundstück nicht im Wassereinzugsgebiet liegt und der Tierkörper von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt wird.

Bei toten Fundtieren auf dem eigenen Grundstück hat der Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Fundtier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Straßenbaulastträger oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Bei Fragen zur Beseitigung oder Anmeldung einer Tierkörperabholung wenden Sie sich bitte direkt an die

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH 

Allgemeines

Telefon: 0 44 97 – 92 66 0

E-Mail: info@ofk-kampe.de

 

Tierkörperanmeldung

Telefon: 0 44 97 – 444

E-Mail: tk.annahme@ofk-kampe.de

Weitere Informationen zum OOZV finden Sie über die Navigation dieser Website.

Zweckverband OOZV

Nadorster Str. 155
26123 Oldenburg

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (Beseitigungsbetrieb)