Geschichte

Bereits ab 1910 wurde am Johann-Justus-Weg in der Stadt Oldenburg eine Tierkörperbeseitigungsanlage durch private Unternehmer betrieben.

Erst durch das 1939 erlassene Tierkörperbeseitigungsgesetz wurde die Tierkörperbeseitigung erstmals im heutigen Sinne geregelt. Die Aufgabe der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen in Tierkörperbeseitigungsanstalten wurde dabei den Städten und Landkreisen zugewiesen. Die Stadt Oldenburg und die oldenburgischen Landkreise schlossen sich daraufhin zusammen und übertrugen die Aufgabe dem Landesfürsorgeverband Oldenburg (jetzt Bezirksverband Oldenburg). Der Landesfürsorgeverband verpachtete den Oldenburger Verarbeitungsbetrieb in den folgenden Jahren an verschiedene Unternehmer.

Da die Kapazitäten am bisherigen Standort nicht mehr ausreichend waren, war eine Sitzverlegung des Betriebes unumgänglich. Im Jahr 1969 erfolgte daher die Verlegung des Verarbeitungsbetriebes aus dem Stadtgebiet nach Friesoythe-Kampe, welcher noch heute als Betriebssitz dient.

Im Jahr 1985 gründeten die Verbandsmitglieder den Oldenburger Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörper, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen und übertrugen ihm die Aufgabenerfüllung der Tierkörperbeseitigung. Zunächst erfolgte die Tierkörperbeseitigung noch gemeinsam mit dem bisherigen privaten Unternehmer um schließlich vollständig vom Zweckverband übernommen zu werden. Im Jahr 1992 erfolgte dann der Zusammenschluss des Oldenburger Zweckverbandes und des Ostfriesischen Zweckverbandes zum heutigen Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV).

Die Beseitigungspflicht hat der OOZV mit Wirkung zum 31.12.2000 der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe übertragen. Diese verarbeitet die im Verbandsgebiet anfallenden tierischen Nebenprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Alleinige Gesellschafterin der OFK ist die TKB-Beseitigungsgesellschaft welche wiederum zu 100 % dem OOZV gehört.

Während die Tierkörperbeseitigung früher hauptsächlich dem Schutz der Menschen und Tieren vor Gesundheitsgefahren und der Vermeidung von Seuchenereignissen diente, geht es heute im Sinne der Nachhaltigkeit auch darum, eine möglichst sinnvolle und umfängliche Ressourcennutzung herbeizuführen.