Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss besteht aus vier Landrätinnen/Landräten bzw. Oberbürgermeisterinnen/ Oberbürgermeistern der Verbandsmitglieder. Sie werden von der Verbandsversammlung gewählt.

Der Verbandsausschuss setzt sich derzeit wie folgt zusammen:


Aufgaben des Verbandsausschusses

a) Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung.

b) Überwachung der Verbandsgeschäftsführerin/des Verbandsgeschäftsführers.

c) Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates in Beteiligungsgesellschaften.

d) Mitwirkung an vorbereitenden Tierseuchenplanungen und an Krisenbewältigungen.

e) Stellungnahmen zu Befreiungsanträgen von der Entsorgungsbindung an die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH gem. § 4 TierNebG i.V.m. § 4 Nds. AG TierNebG.