Die Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte mit einem potentiellen Gesundheitsrisiko ist in Niedersachsen eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sich die Kommunen im Oldenburgisch-Ostfriesischen Raum zum Zweckverband für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV) mit Sitz in Oldenburg zusammengeschlossen.
Der Zweckverband erfüllt damit anstelle der Verbandsmitglieder die Aufgaben nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TieNebG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (Nds. AG TierNebG).
Diese Beseitigungspflicht wurde der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH mit Sitz in Friesoythe-Kampe übertragen. Sie verarbeitet die im Verbandsgebiet anfallenden tierischen Nebenprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung hoher hygienischer Sicherheitsstandards.
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsgeschäftsführung. Weiterhin ist der OOZV 100%ige Gesellschafterin der TKB Beteiligungsgesellschaft-mbH. Personell und räumlich ist der OOZV dem Bezirksverband Oldenburg zugeordnet.