Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Verbandsmitglieder werden derzeit durch folgende Personen vertreten:
Stadt Oldenburg:
Stadt Wilhelmshaven:
Stadt Emden:
Landkreis Ammerland:
Landkreis Aurich:
Landkreis Cloppenburg:
Landkreis Friesland:
Landkreis Leer:
Landkreis Oldenburg:
Landkreis Vechta:
Landkreis Wittmund:
Landkreis Wesermarsch:
Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, sie ist insbesondere zuständig für:
a) den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die Festsetzung der Umlagen,
b) die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin/des Verbandsgeschäftsführers,
c) den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen,
d) eine Änderung und Auflösung des Verbandes,
e) Regelungen nach § 3 Abs. 1 und etwaige Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 TierNebG,
f) die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesellschafters in der vom Zweckverband gegründeten TKB Beteiligungs-GmbH,
g) den Erlass von Richtlinien für die Geschäftsführung,
h) den Beitritt neuer Verbandsmitglieder und die Festlegung der Aufnahmebedingungen,
i) die Kündigung und den Ausschluss von Verbandsmitgliedern.