Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt dem Verbandsgeschäftsführer des Bezirksverbandes Oldenburg, Frank Diekhoff. Er bedient sich dazu der Bediensteten des Bezirksverbandes Oldenburg. Das gilt auch für die Kassenverwaltung.
Der Verbandsgeschäftsführer nimmt an Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses beratend teil und vertritt den Zweckverband nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
Er hat insbesondere die Aufgaben:
a)
die Beschlüsse des Verbandsausschusses vorzubereiten,
b)
die Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses auszuführen,
c)
die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen.
Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, sind, sofern sie nicht gerichtlich oder notariell beurkundet werden, nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Verbandsgeschäftsführer und der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung oder einer anderen von der Verbandsversammlung bestimmten Person handschriftlich unterzeichnet werden. Bei Geschäften der laufenden Verwaltung genügt die Unterschrift des Geschäftsführers.